Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung

Heute teilte der Newsletter von Dr. Bahr mit, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf SEO-Dienstleister nicht bezahlt werden müssen, wenn sie ihre Zusagen nicht einhalten. Im konkreten Fall ging es um einen Suchmaschinenoptimierer, der seinem Kunden dauerhafte TopTen-Platzierungen bei genau festgelegten Keywords zugesichert hatte.

Dies hat der SEO nicht erreicht. Stattdessen kam es nur zu Platzierungen in der Kombination der festgelegten Keywords. Wie schon öfter geschrieben: Seriöse Suchmaschinenoptimierer bieten in der Regel ihren Kunden keine Zusagen über zu erreichende Platzierungen.

Quelle: Die Seite Suchmaschinen & Recht von Dr. Bahr.

 

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