Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung

Verfasst von Loewenherz am 25. März 2009 | SEO

Heute teilte der Newsletter von Dr. Bahr mit, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf SEO-Dienstleister nicht bezahlt werden müssen, wenn sie ihre Zusagen nicht einhalten. Im konkreten Fall ging es um einen Suchmaschinenoptimierer, der seinem Kunden dauerhafte TopTen-Platzierungen bei genau festgelegten Keywords zugesichert hatte.

 
 

SEO Scene

Ein Blog zur Suchmaschinenoptimierung, produziert von Frank Doerr aka Loewenherz, Inhaber und Geschäftsführer von Wolke23 - Suchmaschinenoptimierung/SEO in Aschaffenburg/Bayern und Rhein/Main Hessen.

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